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| | Dār al-Harb (Site not responding. Last check: 2007-11-01) |
 | | Eigentlich ist es nach ursprünglicher Auffassung einem Muslim verboten, in der Dār al-Harb zu leben und er muss, wenn es ihm irgend möglich ist, von dort in die Dar al-Islam auswandern (Hidschra, wörtlich „Flucht“, „Rückzug“, wie einst der Prophet Mohammed aus Mekka, bevor es islamisch war, nach Medina auswanderte). |
 | | Nach der britischen Eroberung Indiens erklärten Religionsgelehrte wie Shâh 'Abdul'azîz Dihlawî, dass jedes Land, in dem die Muslime ihre Religion praktizieren dürfen, als Dar al-Aman („Gebiet mit Sicherheitsgarantie“) zu betrachten sei, womit die Pflicht zu Dschihad oder Auswanderung entfalle. |
 | | In diesem Sinne betrachteten nach der Teilung Indiens 1947 viele Muslime Indien als Dar al-Aman. |
| www.tocatch.info /de/D%C4%81r_al-Harb.htm (388 words) |
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