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gr-q148-e-sp-spain.htm |
 | | Es ist verboten, als Geschmacksmuster die Verpackungen und die Muster zu registrieren, die Zeichnungen enthalten, die Marken oder Bezeichnungen begründen, und diejenigen Muster zu registrieren, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu anderen, bereits registrierten auf dem Markt zu einem Irrtum oder einer Verwechslung führen können. |
 | | Für die Geschmacksmuster wird gefordert, dass es sich um einen dreidimensionalen Gegenstand handeln muss, der die Eigenschaft der absoluten Neuheit enthält und durch seine Struktur, Auslegung, Ornamentation oder Darbietung identifiziert werden kann. |
 | | Sowohl der einer dreidimensionalen Marke erteilte Schutz als auch derjenige, der durch ein Geschmacksmuster erteilt wird, weitet sich nicht nur auf die identischen Gegenstände oder Formen aus, sondern ebenso gegenüber jedweder anderen, die infolge ihrer Ähnlichkeit mit dem bereits registrierten Gegenstand oder Formen beim Verbraucherpublikum zu einem Irrtum oder einer Verwechslung führen kann. |
| www.aippi.org /reports/q148/gr-q148-e-sp-spain.htm (7170 words) |
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