| | Reinhard Kluge: Stadtbücher im Archivwesen der DDR |
 | | Jahrhundert eine Aufschrift "Liber proscriptionum"; es diente jedoch erst ab 1379 nur noch-der Eintragung von Stadtverweisungen, bis dahin als allgemeines Stadtbuch zur Notierung von Sachen und Geschäften, die vor dem Rat verhandelt worden sind. |
 | | Es ist für die Auswertung unerläßlich, den Zweck und Inhalt jedes Buches, selbst wenn es in Selbstbezeichnungen genannt ist, aus dem Gesamttext als Voraussetzung für die Interpretation der Einträge zu ermitteln. |
 | | ist Stralsunds Liber memorialis zu nennen, vor (39), die sich häufig auch zu dieser Frage äußern; insgesamt ist aber auf diesem Feld noch ein gerüttelt Maß empirischer Untersuchung gemeinsam von Stadtarchivaren und auswertenden Historikern zu leisten, wobei verwalungsgeschichtliche Ergebnisse unmittelbar in quellenkundlich nutzbare umschlagen. |
| www.uni-koeln.de /%7Eahz26/dateien/kluge.htm (5687 words) |